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Vertreibung

Die Vertreibung der Sudetendeutschen erfolgte in 2 Abschnitten:

Im Jahre 1945 die „wilde Vertreibung“. Dabei wurden überwiegend Staatsdiener,

und Nationalisten vertrieben, im Jahr 1946 erfolgte die organisierte Vertreibung nach den Vereinbarungen von Potsdam.

Die Anzahl der Todesopfer, vor allem während der „wilden Vertreibung“ kann nur geschätzt werden, die Zahlen reichen von 30.000 bis 40.000 Todesopfern.

Namentlich belegt sind 19.000 Todesopfer.

Die Vertreibungsverbrechen gegen die Menschlichkeit wurden mit Billigung der Siegermächte eben zu der Zeit ausgeführt, als diese in Nürnberg über die Naziverbrechen zu Gericht saßen

Die Justiz, im Rechtsstaat die Instanz, die aufgerufen ist, gerade auch die Verstöße des Staates selbst zu ahnden, macht sich häufig selbst zum Werkzeug der Diktatoren. Willfährige Richter und das überall bestehende System der Sonderjustiz für Polizei und Militär verhindern, daß Recht gesprochen wird. Spezielle Untersuchungskommissionen für Menschenrechtsverletzungen haben sich häufig als Mittel der Vertuschung und Verzögerung der Wahrheitsfindung erwiesen. Mit gewichtigen Ausnahmen spielen auch die Massenmedien bei der Vertuschung, Verharmlosung oder gar Rechtfertigung von Menschenrechtsverbrechen mit.

 

Die Beneš Dekrete

Die wichtigsten Punkte der Beneš Dekrete im Wortlaut:

Dekret vom 19. Mai 1945 :Das gesamte Eigentum wird unter nationale Verwaltung gestellt.

(d. h. das gesamte Privateigentum wird enteignet)

Dekret vom 21. Juni 1945:Landwirtschaftliche Betriebe werden enteignet.

(d. h. alle durch Kaufverträge oder rechtliche Erbnachfolge erworbenen Besitztümer werden enteignet)

Dekret vom 20. Juli 1945: Besiedlung des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen durch tschechische, slowakische und andere slawische Landwirte.

Kolchosenwirtschaft mit rassistischem Ziel.

Dekret vom 2. August 1945: Jenen Deutschen die 1938/39 reichsdeutsche Staatsbürger geworden waren, wird die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft aberkannt, wenn sie nicht nachweislich Antifaschisten gewesen waren.

(Die Anerkennung des Münchner Abkommens wurde vom tschechischen Staat bestritten. Die damit erworbene deutsche Staatsbürgerschaft wäre damit null und nichtig, rechtlich waren sie demnach noch tschechische Staatsbürger)

Dekret vom 19. September 1945: Unzuverlässige Personen können zur Zwangsarbeit herangezogen werden.

(unzuverlässig sind in diesem Fall alle Deutschen, die nicht nachweislich Antifaschisten waren, d. h. auch Jugendliche und Kinder )

Dekret vom 18. Oktober 1945: Die deutsche Universität in Prag wird aufgelöst.

Das große Retributionsdekret vom 19. Juni 1945.

Darin wird die Einführung von außerordentlichen Volksgerichten verfügt, geführt von einem Berufsrichter. Dagegen gab es keine Rechtsmittel. Wörtlich heißt es: Ein von wem auch immer eingereichtes Gnadengesuch hat keine aufschiebende Wirkung. (Das war die Einrichtung einer politischen Justiz auf Zeit, ähnlich dem Volksgerichtshof der Nazis)

Ergänzt wurde das Dekret zur Sicherstellung, also Verhaftung von Menschen auch außerhalb der gesetzlich statthaften Fälle. ( Damit wurde ein rechtsfreier Raum geschaffen, der Lynchjustiz straffrei stellte, der Deutsche und Magyaren als „Vogelfrei“ erklärte.)

Neben den Dekreten des Präsidenten muß man auch ein Gesetz betrachten, das in späteren Jahren als „Amnestiegesetz“ bezeichnet wurde. Es wurde am 8. Mai 1945 von der provisorischen Nationalversammlung beschlossen.

In Paragraph 1 heißt es:

Eine Handlung, die in der Zeit vom 30. September 1938 bis 18. Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Strafe für Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziel hatte, ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre. Dieses Gesetz war die Grundlage dafür, viele Verbrechen aus den ersten Monaten nach Kriegsende nicht zu verfolgen, einschließlich der Mord an unschuldigen Kindern)

Zwischen dem 16. und 30. Mai 1945 rief Beneš im Rundfunk zum Mord an Deutschen auf: „Was wir im Jahre 1918 nicht erledigen konnten, das machen wir jetzt...Erschlagt die Deutschen, wo ihr ihnen begegnet; den Deutschen gehört nichts, nicht einmal das was sie an sich haben. (Co jisme 1918 nemohli provést, udĕlame ted´... Zabte Nĕmci kde je potkáte, Němcům nepatři nic ani to, co maji nasobě.) Bezeugt von Katharina Grödl.

Gelten Menschenrechte nur für Siegermächte?

Wenn ein Staat Freiräume für Straftaten schafft und den Tätern einerseits Straffreiheit und andererseits materielle Vorteile zusagt, findet sich immer ein Abschaum der Bevölkerung, der die Taten ausführt, gleichwohl unter Hitler wie unter Beneš, oder jedem anderen Land. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Straftaten nicht von der ansässigen Bevölkerung verübt, sondern von Tätern, die gezielt dafür eingesetzt wurden. Bei den Nazis waren dies überwiegend die SS – Truppen, bei den Tschechen vor allem die revolutionären Garden.

Man kann vielleicht über die Zweckmässigkeit und den Erfolg von Massenaustreibungen diskutieren. Politiker die eine solche Zerstörung der Sozialstruktur großer Gebiete gegen den Willen der ansässigen, nach Millionen zählenden Bevölkerung zu verantworten haben, sind undemokratisch. Die gewaltsame Einverleibung eines Gebietes, das von 3 ½ Millionen Deutsch sprechenden Einwohnern bewohnt ist, mit der Begründung: „Sonst ist der Staat nicht lebensfähig" kann mit der faschistischen Ideologie der Nazidiktatur verglichen werden: „Der Staat braucht Lebensraum im Osten."

Heute ist Tschechien Teil der EU. Die Grenzen sind offen. Zwischen deutschen und tschechischen Gemeinden und  Jugendlichen werden zusammen Feste gefeiert, sind Partnerschaften entstanden. Die Versöhnung wird praktiziert. Beneš Dekrete sind entgegen Völkerrecht und EU - Recht weiter Teil des tschechischen Rechts. Was wäre wohl aus dem Land geworden, wenn Beneš das eingelöst hätte, das er versprochen hatte, eine Gesetzgebung nach Schweizer Vorbild? Ein reiches Land!

 

 

 

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